29. Mai 2026

Jugendschutz

Jugendschutz Jugendverbände: Diese Seite bietet eine erste Orientierung für Jugendverbände, Jugendgruppen, Ehrenamtliche, Eltern, Jugendliche und Interessierte. Sie verweist auf aktuelle Informationen, Materialien und Fachstellen rund um Jugendschutz, Jugendmedienschutz und sichere Angebote für Kinder und Jugendliche.

Jugendschutz wird besonders wichtig, wenn Gruppenstunden, Freizeiten, Zeltlager, Veranstaltungen, Filmabende, digitale Angebote oder offene Aktionen mit jungen Menschen geplant werden. Dabei geht es unter anderem um Altersgrenzen, Aufsicht, Alkohol, Tabak, Medien, Online-Risiken und den Schutz vor gefährdenden Situationen.

Der Kreisjugendring Mayen-Koblenz e.V. ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Die folgenden Hinweise sollen helfen, verlässliche Informationen schneller zu finden.

Jugendschutz in der Jugendverbandsarbeit

In der Jugendverbandsarbeit begegnet Jugendschutz vielen praktischen Fragen: Wer darf wie lange bei einer Veranstaltung bleiben? Was gilt bei Alkohol, Rauchen oder E-Zigaretten? Welche Altersfreigaben gelten bei Filmen und Spielen? Was ist bei digitalen Angeboten, Social Media, Messenger-Gruppen oder Online-Spielen zu beachten?

Guter Jugendschutz beginnt nicht erst bei Verboten. Er hilft dabei, Angebote verantwortlich zu planen, Rollen zu klären, Gruppenleitungen zu unterstützen und Kindern sowie Jugendlichen sichere Räume für Gemeinschaft, Freizeit, Bildung und Beteiligung zu ermöglichen.

Aktuelles Jugendschutzgesetz

Die jeweils aktuelle Fassung des Jugendschutzgesetzes ist über die amtliche Gesetzessammlung des Bundes abrufbar: Jugendschutzgesetz auf gesetze-im-internet.de.

Weitere Gesetzestexte und rechtliche Grundlagen zum Kinder- und Jugendmedienschutz stellt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz bereit: Gesetzestexte der BzKJ.

Eine eigene vollständige Gesetzesfassung stellen wir auf dieser Seite bewusst nicht bereit. So vermeiden wir veraltete Dokumente und verweisen stattdessen auf die jeweils aktuellen offiziellen Quellen.

Materialien für Jugendleiter:innen und Gruppenleitungen

Für die praktische Arbeit in Jugendgruppen sind verständliche Materialien oft hilfreicher als reine Gesetzestexte. Die Broschüre „Jugendschutz verständlich erklärt“ erläutert zentrale Regelungen des Jugendschutzgesetzes unter anderem zu Alkohol, Tabak, E-Zigaretten, Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen und Medien. Die Broschüre kann dort heruntergeladen werden.

Weitere Materialien und Arbeitshilfen finden sich bei Jugendschutz aktiv sowie auf der Publikationsseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz.

Diese Materialien eignen sich je nach Thema für Jugendgruppenleiter:innen, Eltern, Veranstalter:innen, Fachkräfte und Verantwortliche in der Kinder- und Jugendarbeit.

Informationen für Eltern und Jugendliche

Für Eltern und Erziehende bietet SCHAU HIN! alltagstaugliche Informationen zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Auf der Materialseite gibt es Broschüren, Flyer, Checklisten und weitere Hilfen zum Download oder zur Bestellung: SCHAU HIN!-Materialien.

Das Portal Medien-kindersicher unterstützt Eltern bei technischen Schutzlösungen für Geräte, Dienste und Apps. Es bietet praktische Anleitungen und einen Assistenten, der passende Einstellungen anhand von Alter, Geräten und genutzten Diensten vorschlägt.

Für Jugendliche bietet Ins Netz gehen Informationen, Selbsttests und Beratung rund um Gaming, Social Media, Streaming und eine ausgewogene Mediennutzung.

Bei Cybermobbing und anderen Online-Problemen können junge Menschen außerdem die bundesweite Online-Beratung JUUUPORT nutzen. Dort beraten geschulte junge Menschen vertraulich und kostenlos bei Problemen im Netz.

Jugendmedienschutz und Online-Risiken

Jugendschutz betrifft heute nicht nur Veranstaltungen vor Ort. Auch digitale Räume, Social Media, Messenger, Online-Spiele und Plattformen spielen für junge Menschen eine große Rolle. Themen können zum Beispiel problematische Inhalte, sexualisierte Gewalt, politische Radikalisierung, Selbstgefährdung, Cybermobbing oder technische Schutzmöglichkeiten sein.

Für Fragen und Meldungen im Bereich Jugendmedienschutz verweist der KJR-MYK auf jugendschutz.net. Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Netz können dort über ein eigenes Formular gemeldet werden: Verstoß melden.

Zum Thema sexualisierte Gewalt im Netz stellt klicksafe Materialien für Jugendliche bereit, unter anderem „WEHR DICH! Gegen sexualisierte Gewalt im Netz“. Die Materialien geben Hinweise, wie Kinder und Jugendliche Cybergrooming erkennen, sich schützen und Hilfe holen können.

Weitere Materialien zur Medienkompetenz und Online-Sicherheit bietet klicksafe. Die Angebote richten sich an pädagogische Fachkräfte, Eltern, Jugendliche und Multiplikator:innen.

Rheinland-Pfalz und zuständige Fachstellen

Für Rheinland-Pfalz sind insbesondere die Informationen des Landesjugendamtes und des zuständigen Landesministeriums relevant. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung informiert zum Jugendschutz im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit: Jugendschutz beim LSJV Rheinland-Pfalz.

Das rheinland-pfälzische Landesministerium stellt ebenfalls Informationen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz bereit: Jugendschutz in Rheinland-Pfalz.

Bei konkreten Einzelfragen, Veranstaltungen oder Genehmigungen können zusätzlich die zuständigen örtlichen Behörden, Jugendämter oder Ordnungsbehörden relevant sein.

Hinweis zur Nutzung der Informationen

Die verlinkten Informationen sollen Jugendverbände, Jugendgruppen und Ehrenamtliche bei der Orientierung unterstützen. Sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Gerade bei größeren Veranstaltungen, offenen Angeboten, Fragen zu Aufsicht, Erziehungsbeauftragung, Altersgrenzen oder digitalen Risiken sollte frühzeitig geklärt werden, welche Regelungen und Zuständigkeiten gelten.

Der KJR-MYK prüft die Verweise auf dieser Seite regelmäßig. Hinweise zu fehlerhaften Links, neuen Materialien oder hilfreichen Ergänzungen nehmen wir gerne über die Seite Vorstand und Ansprechpersonen entgegen.

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