26. April 2024

Befristete Erhöhung der Fördermittel

Anhebung Fördermittel 2023

Nachdem die befristete Erhöhung der Landesförderung für soziale Bildungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten zum Jahresende 2022 ausgelaufen ist, hebt das Land die Tagessätze von vormals 3,- € auf 4,-€ befristet bis zum 31.12.2023 an.


Das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz schließt sich unter Berücksichtigung des Kopplungsbeschlusses des Jugendhilfeausschusses den Tagessätzen des Landes an, so dass bei der Kreisförderung für die Förderkategorien Soziale Bildung und Freizeit, Wohnortnahe Ferienbetreuung und Internationale Jugendbegegnung, befristet bis zum 31.12.2023, ebenfalls der Tagessatz von 4,- € zugrunde gelegt wird.

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